Momentan scheint wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie eine Durchführung der freiwilligen Radfahrprüfung in den 4. Klassen der Volksschulen nicht gesichert. Die Eltern bekommen von Polizei, Schule und Bildungsdirektionen keine eindeutigen Antworten. Im Interesse unserer Kinder fordern wir die Durchführung der freiwilligen Radfahrprüfung auch in diesem Schuljahr zu ermöglichen!
Die freiwillige Radfahrprüfung soll ermöglicht werden!
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Erfreuliche Mitteilung:
Die freiwillige Radfahrprüfung wird vom Verbot von Schulveranstaltungen/schulbezogenen Veranstaltungen ausgenommen. Die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung in der 4. Klasse VS wird somit möglich sein.
Folgende Hygienemaßnahmen ergänzen das Rundschreiben des BMBWF (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/rs/1997-2017/2016_24.html):
– für die praktische Prüfung wird die halbe Klasse nochmals geteilt und zeitlich gestaffelt.
– im Wartebereich Mund-Nasen-Schutz (bei Prüfung selbst kann darauf verzichtet werden),1m Mindestabstand
gilt immer
– wenn nicht das eigene Rad benutzt wird, ist vor jeder Prüfungsfahrt sorgfältig zu desinfizieren.