Die freiwillige Radfahrprüfung ist für unsere Kinder ein wichtiger Schritt zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Mobilität ab dem 9. Lebensjahr. Wir wollen sie jedenfalls an unseren Schulen verortet wissen. Die Vermittlung der theoretischen und praktischen Grundlagen, ebenso wie die Schaffung geeigneten Rahmenbedingungen, sind für ein gutes Gelingen notwendig.
Wir fordern daher:
Vermittlung der theoretischen Grundlagen in der Schule:
Theoretische Grundlagen, wie sie in der verbindlichen Übung „Verkehrserziehung“ in der Schule im Rahmen des Unterrichts vermittelt werden, beinhalten die Verhaltensregeln im Verkehr. Die Kenntnis von Verkehrsregeln und -zeichen und die Befolgung dieser Verhaltensmaßnahmen sind für alle Kinder unentbehrlich und notwendig, unabhängig davon, ob sie mit einem Rad am Verkehrsgeschehen teilnehmen oder nicht.
Erwerb der praktische Grundlagen zuhause und in der Schule:
Das Radfahren ist eine Kompetenz, die kulturell und gesellschaftlich verankert ist und mit Recht gefördert wird. Die Vorbereitung auf die praktische Radfahrprüfung, das heißt, das Erlernen des Fahrens selbst, wird meist, aber nicht immer im Rahmen der Familie geleistet. Radfahrtraining im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung mit Anmeldung als Angebot für die Kinder, deren Eltern das wollen, und wo es sinnvoll ist, halten wir für notwendig, nicht jedoch die Verpflichtung zum Radfahren für alle Kinder.
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen:
- Das Radfahren vor der praktischen Radfahrprüfung muss auch im familiären/privaten Umkreis geübt werden können. Dazu braucht es jedenfalls in den verbauten Gebieten die Freigabe von öffentlichen Plätzen und Flächen zum Radfahren für unsere Kinder bis zum 10 Lebensjahr.
- Sicherheit und Nachhaltigkeit muss durch die Schaffung von Radwegen erzielt werden, damit unsere Kinder die Freude an der Bewegung und an der Eigenständigkeit möglichst früh, sicher und unbeschwert Erleben können.
- Eine Differenzierung der Maßnahmen im städtischen und ländlichen Bereich ist notwendig
- Die Einbeziehung von Vertretern der Polizei und des Jugend-Rot-Kreuzes bei einer feierlichen Verleihung des Radfahrscheines stellt ein besonderes Element dar und würdigt in angemessener Weise die Leistungen unserer Kindern.