Jugendrotkreuz bietet Freiwillige Radfahrprüfung jetzt auch online an
Neue Plattform ab dem Schuljahr 2024/25
Alle Kinder können, ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab vollendetem 10. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, schon vor Erreichen des 12. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren.