Um den Präsenzbetrieb als Konstante erhalten zu können, wird die Sicherheitsphase ab 10. Jänner 2022 bis Samstag, 26. Februar 2022 verlängert.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Der Stundenplan bleibt aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (zum Beispiel im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance-Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests können nach Einschätzung der Lehrpersonen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden. Schüler/innen, die während der Sicherheitsphase freigestellt sind, können tageweise in Präsenz erscheinen.
- Regelungen MNS/FFP2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal
- Die Testung aller ungeimpften und geimpften Schüler und Schülerinnen bleibt aufrecht
- Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement
Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022 (PDF, 184 KB)
Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (3. Auflage, 16. November 2021) (PDF, 285 KB)
Frühere Erlässe
- Erlass zum Schulbetrieb ab 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022 (9. Dezember 2021) (PDF, 88 KB)
- Erlass: Maßnahmen für den Schulbetrieb in ganz Österreich ab dem 22. November 2021 – Die Schulen bleiben offen (19. November 2021) (PDF, 75 KB)
- Erlass: Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2021/22 (2. Auflage, 2. November 2021) (PDF, 248 KB)
- Erlass: Sichere Schule Schuljahr 2021/22 (25. August 2021) (PDF, 278 KB)
Verordnungen
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19-Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 (COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22) (RIS)
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2021/22 geändert wird (BGBl. II Nr. 7/2022 vom 10. Jänner 2022) (RIS)
- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der der 7. Jänner 2022 für schulfrei erklärt (Schulfreierklärungsverordnung 2022) wird (BGBl. II Nr. 547/2021 vom 14. Dezember 2021) (RIS)
Präsenzbetrieb im Schuljahr 2021/22
Elternbrief des Bundesministers