Die aktuellen Musterstatuten und andere für die Vorbereitung und Durchführung einer Hauptversammlung benötigten Dateien werden Mitgliedsvereinen von ihrem Landesverband direkt zur Verfügung gestellt
Statuten die vor dem 1.7.2002 verwendet worden sind, entsprechend nicht in allen Details dem Vereinsgesetz 2002. Wir empfehlen jedenfalls, die Aktualität der Statuten zu prüfen und ggf. notwendige Änderung anlässlich der nächsten Hauptversammlung durchzuführen. Sollten Sie über kein Original der Statuten verfügen, kann eine Kopie von der zuständigen Vereinsbehörde (BH oder Polizeidirektion) gegen Kopierentgelt angefordert werden.
Gründungsunterlagen und dem Vereinsgesetz entsprechende Statuten für Pflichtschul-Elternvereine erhalten Sie im Büro des für Sie zuständigen Landesverbandes.
Die Vorstandsmitglieder Ihres Landesverbandes beraten Sie gerne.